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Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim

Die Kita Wiebelsheim hat zwei Rechtsträger: den Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim und den Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein. 
 

Ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung hat.

 

Mitglieder des Zweckverbandes Kindertagesstätte Wiebelsheim, der mit Wirkung vom 1. Januar 2021 gegründet wurde, sind die Gemeinden Laudert, Perscheid und Wiebelsheim. Seine Aufgabe ist es, in Wiebelsheim eine Kita zu errichten. Ferner soll er die Kita baulich unterhalten. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Die Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes führt die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in Emmelshausen. 

 

Anlässlich der Gründung des Zweckverbandes wurde das Grundstück der Kita von der Gemeinde Wiebelsheim unentgeltlich auf den Zweckverband übertragen, so dass der Zweckverband heute Eigentümer der Kita einschließlich der Außenanlage ist. Die Investitionskosten für die Kita wurden von der Gemeinde Laudert zu 2/6, von der Gemeinde Perscheid zu 1/6 und von der Gemeinde Wiebelsheim zu 3/6 getragen. Davon ausgenommen waren die Kosten für den Ausbau des Untergeschosses zur Errichtung einer Küche und Mensa, die zu 2/6 von der Gemeinde Laudert und zu 4/6 von der Gemeinde Wiebelsheim übernommen wurden.

 

Der Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein, der die Aufgabe hat, für seine Mitglieder Kindertagesstätten zu betreiben, wurde am 1. Januar 2023 gegründet. Bisher gehören ihm die Gemeinden an, die früher den Kindergartenzweckverband Damscheid bildeten, also die Gemeinden Damscheid, Laudert, Perscheid und Wiebelsheim. Der Zweckverband zielt darauf ab, weiteren Gemeinden, die der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein angehören und Träger einer Kita sind, schrittweise eine Mitgliedschaft bei ihm zu ermöglichen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein gehören die Anstellung des Personals sowie die Finanzierung der laufenden Personal- und Sachkosten. Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern jährlich eine Verbandsumlage.

 

Beitrag von Manfred Heeb